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Fürstenberg Capital Erste GmbH [XS0216072230 / XS021607]

Fürstenberg Capital Erste GmbH: Ertragsaussichten / möglicher Zinsausfall und potentielle Rückzahlung

INFORMATION REGLEMENTEE
[27/08/2020 | 13:12]

DGAP-Ad-hoc: Fürstenberg Capital Erste GmbH / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges
Fürstenberg Capital Erste GmbH: Ertragsaussichten / möglicher Zinsausfall und potentielle Rückzahlung

27.08.2020 / 13:12 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad-hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR
Ertragsaussichten / möglicher Zinsausfall und potentielle Rückzahlung der von der Fürstenberg Capital Erste GmbH (vormals Fürstenberg Capital GmbH) (Emittentin) begebenen Capital Notes (ISIN XS0216072230, Common Code 021607223, Dutch Security Code (Fonds Code) 45987, notiert an der Börse Euronext Amsterdam - Official Segment) (Capital Notes) unter dem Nennbetrag
 
Heute, am 27. August 2020, hat die Emittentin aufgrund der Veröffentlichung des Konzernzwischenberichts zum 30. Juni 2020 der Norddeutschen Landesbank Girozentrale (NORD/LB) erfahren, dass
 
  • die NORD/LB zum jetzigen Zeitpunkt erwartet, dass der NORD/LB Konzern das Geschäftsjahr 2020 mit einem negativen Ergebnis abschließen wird; und
 
  • die NORD/LB beabsichtigt, den zwischen der NORD/LB und der Emittentin geschlossenen Beteiligungsvertrag vom 31. März 2005 (Beteiligungsvertrag) nach Erhalt der erforderlichen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde vertragsgemäß zu kündigen.
 
Mögliche Folgen für Inhaber von Capital Notes:
Die Emissionsbedingungen der Capital Notes sehen vor, dass Zahlungen auf die Capital Notes abhängig sind von Zahlungen, die die Emittentin aufgrund des Beteiligungsvertrags von der NORD/LB erhält. Soweit die Emittentin keine Zahlungen aus dem Beteiligungsvertrag erhält, ist die Emittentin nicht verpflichtet, Zahlungen auf die Capital Notes zu leisten.
 
Aufgrund von Verlustbeteiligungen nach Maßgabe der Bestimmungen des Beteiligungsvertrags wurde der handelsrechtliche Buchwert der stillen Einlage der Emittentin in der Vergangenheit herabgesetzt, zuletzt auf EUR 31.809.281,83 in der Bilanz der NORD/LB (Einzelabschluss) für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr. Nach den Bestimmungen des Beteiligungsvertrags sind Gewinnbeteiligungen der Emittentin für das laufende Geschäftsjahr und nachfolgende Geschäftsjahre der NORD/LB ausgeschlossen, solange der Buchwert der stillen Einlage nicht vollständig wieder gutgeschrieben wurde. Im gleichen Umfang werden auch Zinszahlungen auf die Capital Notes entfallen.
 
Ein negatives Ergebnis im Einzelabschluss der NORD/LB für das Geschäftsjahr 2020 könnte sich folglich nachteilig auf die Zahlungsansprüche der Emittentin aus dem Beteiligungsvertrag auswirken, insbesondere könnte die Wiederhochschreibung des Buchwerts der stillen Einlage und damit auch die Zahlung einer Gewinnbeteiligung in Bezug auf das Geschäftsjahr 2020 ausgeschlossen sein, und die stille Einlage der Emittentin könnte zudem an dem erwarteten Bilanzverlust durch eine weitere Herabsetzung ihres Buchwerts teilnehmen.
 
Sofern die notwendige Zustimmung der Aufsicht zur Beendigung des Beteiligungsvertrags erteilt wird, hat die NORD/LB gemäß dem Beteiligungsvertrag das Recht, den Vertrag aus aufsichtsrechtlichen oder steuerlichen Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Jahren zu kündigen, unabhängig davon, ob der Buchwert der stillen Einlage nach einer Verlustteilnahme vollständig wieder gutgeschrieben wurde oder nicht. Die Entscheidung über die Kündigung des Beteiligungsvertrags liegt im alleinigen Ermessen der NORD/LB.
 
Entscheidet die NORD/LB, den Beteiligungsvertrag zu kündigen und zahlt sie die stille Einlage an die Emittentin zurück, wird die Emittentin den Rückzahlungsbetrag der stillen Einlage verwenden, um die Capital Notes am Rückzahlungstag der stillen Einlage zurückzuzahlen. Die Höhe des Rückzahlungsbetrags der stillen Einlage wird davon abhängen, ob der Buchwert der stillen Einlage zu dem nach den Bestimmungen des Beteiligungsvertrags maßgeblichen Zeitpunkt vollständig wieder gutgeschrieben wurde oder nicht. Im Fall einer vollständigen Wiedergutschrift erfolgt die Rückzahlung der stillen Einlage zu ihrem wiederhochgeschriebenen Einlagenennbetrag, andernfalls wird der Rückzahlungsbetrag der stillen Einlage dem betreffenden herabgeschriebenen Buchwert der stillen Einlage entsprechen. Dieser Buchwert der stillen Einlage wird von der Geschäftsentwicklung der NORD/LB abhängen und kann höher oder niedriger sein als der Buchwert der stillen Einlage zum 31. Dezember 2019. Da der Rückzahlungsbetrag der Capital Notes abhängig von der Höhe des Rückzahlungsbetrags der stillen Einlage ist, könnte der Rückzahlungsbetrag je Capital Note den Nennbetrag der Capital Note unterschreiten.
 
Diese Mitteilung ist in deutscher Sprache abgefasst und mit einer Übersetzung in die englische Sprache versehen. Der deutsche Wortlaut ist allein rechtsverbindlich. Die englische Übersetzung ist unverbindlich.
 
Fürstenberg/Weser, 27. August 2020
 
Fürstenberg Capital Erste GmbH
Meinbrexener Straße 2
37699 Fürstenberg/Weser
Deutschland
 

27.08.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fürstenberg Capital Erste GmbH
Meinbrexener Str. 2
37699 Fürstenberg
Deutschland
Telefon: 05271-697638
Fax: 05271-697623
Internet: www.fc-bkm.de
ISIN: XS0216072230
WKN: A0EKD5
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Amsterdam
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